ERGOTHERAPIE

Ihr Arzt empfiehlt Ihnen Ergotherapie?

Damit Sie Ergotherapie erhalten können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie von Ihrem Arzt. Je nach Art der vorliegenden Diagnose verordnet Ihnen der Arzt eine bestimmte ergotherapeutische Maßnahme, deren Zeiteinheit und Häufigkeit pro Woche von den gesetzlichen Krankenkasse vorgegeben ist.

So wird häufig die 30-minütige motorisch-funktionelle Behandlung bei Bewegungseinschränkungen und/ oder Schmerzen bei Bewegungen verordnet. Das 30-minütige Hirnleistungstraining kommt bei Einschränkungen von Konzentration und Merkfähigkeit zum Einsatz. Die 45-minütige sensomotorisch-perzeptive Behandlung kommt häufig dann zum Einsatz, wenn zu den Bewegungseinschränkungen noch Sensibilitätsstörungen und Wahrnehmungsstörungen hinzukommen. Auch bei Entwicklungsverzögerungen von Kindern wird diese Maßnahme häufig verordnet. Die 60-minütige psychisch-funktionelle Behandlung wird häufig dann verordnet, wenn es um Schwierigkeiten bei der Alltagsstrukturierung bei Menschen mit Antriebsminderung, Ängsten, Zwängen usw. geht.

Neurologie

Die Behandlungen im Fachbereich Neurologie sind sehr individuell und hochkomplex, da hier vielfältige Störungsmuster ineinandergreifen können. Eine auf den Menschen abgestimmte Therapie, die sowohl seine Ressourcen als auch seine Ziele berücksichtigt, ist für uns selbstverständlich.   …weiterlesen…

Handtherapie

Im Fachbereich der Handtherapie behandeln wir sowohl akute, als auch chronische Erkrankungen. Auch die Versorgung mit speziell angepassten Schienen übernehmen wir bei Bedarf.    …weiterlesen…

Pädiatrie

Auch im Fachbereich Pädiatrie ist die Behandlung häufig sehr komplex, da wir nicht nur das Kind als Individuum ansehen, sondern auch dessen Wechselwirkung mit dem familiären und schulischen Umfeld.  …weiterlesen…

Psychiatrie

Im Fachbereich der Psychiatrie suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach dem besten Weg, damit Sie  Ihre Stärken und Ressourcen im Alltag aktiv wieder mit einbringen können.   …weiterlesen…